Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 140 Erhebung von Kosten
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 174
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.11.2010 – 2 WD 28/09Kostenentscheidung; Widerspruch gegen Ankündigung eines DisziplinargerichtsbescheidsZitiert von 3
- BVerwG, 13.02.2025 – 2 WD 16/24Mehrstufige Degradierung eines Ruhestandssoldaten wegen KindesmissbrauchsZitiert von 4
- BVerwG, 22.01.2025 – 2 WD 14.24Kürzung der Dienstbezüge wegen Beteiligung am Ehebruch einer KameradenehefrauZitiert von 1
- BVerwG, 24.10.2024 – 2 WD 7/24verbale sexueller Belästigung; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 3
- BVerwG, 15.08.2024 – 2 WD 6/24Dienstgradherabsetzung wegen Verstoßes gegen die nachwirkende Verfassungstreuepflicht durch reichsbürgertypisches VerhaltenZitiert von 7
- BVerwG, 12.04.2024 – 2 WD 6/23Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen Diebstahls von Geld aus einer OffizierskasseZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 19.03.2025 – 2 WD 18/24Reichsbürgertypische und muslimfeindliche Äußerungen; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 5
- BVerwG, 06.03.2025 – 2 WD 15/24Höchstmaßnahme bei einer durch Täuschung erschlichenen Abwesenheit von sieben MonatenZitiert von 7
- BVerwG, 05.03.2025 – 2 WDB 1.24Facebook-Veröffentlichungen; Verfassungstreuepflicht; Mäßigungspflicht; Ablehnung einer DurchsuchungsanordnungZitiert von 4
174 Entscheidungen zu § 140 WDO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 140 WDO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Kosten werden nur im gerichtlichen Disziplinarverfahren erhoben.